Fremde Inhalte in Wikis müssen nicht vorab geprüft werden

Abgelegt unter: wiki Tags:, — , Autor: Martin Kunzelnick, Erstellt: 2. Juni 2008, 20:50 Uhr

Gute Nachricht für Wiki-Betreiber: Auf eRecht24.de bin ich auf den interessanten Artikel “Provider haftet für Wikipedia-Inhalte erst ab Kenntnis” gestoßen, nachdem das Landgericht Hamburg ebtschieden hat, das ein Provider erst dann für Inhalte von Dritten in einem Wiki haften kann, wenn er davon auch Kenntnis hat.